MatheZeit für Schulträger und Medienzentren

Praxis

Lizenzen, Finanzierung und Vergabe für mehrere Schulen: Preise, Bestellweg, Fördermittel und die Berechnung des Auftragswerts.

MatheZeit wird vollständig von uns betrieben. An den Schulen sind keine Server, keine Softwareverteilung und keine Pflege von Schülerverzeichnissen nötig. Für Sie bleibt die Beschaffung, nicht der Betrieb.

Preise und Lizenzen

  • Einzelne Schule: 5,90 Euro je Kind und Schuljahr, mindestens 490 Euro. Gilt für alle Klassen und alle Kinder.
  • Einzelne Klasse: 149 Euro je Klasse und Schuljahr.
  • Ab fünf Schulen in einer Trägerschaft rechnen wir einen Staffelpreis. Für Ihre Beschaffung erstellen wir ein Angebot mit Leistungsbeschreibung.

Wir bieten befristete Laufzeiten an. Das hält den anzusetzenden Auftragswert klein und rückt auch kleine Lizenzen nicht unnötig in die Nähe der Schwellenwerte.

So bestellen Sie für mehrere Schulen

  1. Liste schicken. Sie senden uns die Schulen mit Namen und Kinderzahl, als Tabelle genügt.
  2. Angebot erhalten. Wir antworten mit Angebot und Leistungsbeschreibung, geeignet für die Vergabeakte.
  3. Freischalten. Nach Auftrag schalten wir die Schulen frei. Jede Schule verwaltet ihre Klassen selbst, Sie haben damit keinen laufenden Aufwand.
  4. Eine Rechnung. Auf Wunsch als Sammelrechnung für alle Standorte.

Schulen, die bereits eine eigene Lizenz haben, rechnen wir bei einem Wechsel auf eine Trägerlizenz die Restlaufzeit an.

Woraus sich das finanzieren lässt

Chancenbudget des Startchancen-Programms. An den teilnehmenden Schulen der direkte Weg. Das Orientierungspapier der Bund-Länder-Vereinbarung führt digitale Werkzeuge zur Unterstützung der individuellen Diagnostik und der adaptiven Förderung ausdrücklich unter den zentralen Maßnahmen. Das Programm läuft bis 2034.

Lernmitteletat. Ein Teil der Länder schließt digitale Lernmittel ein, andere beschränken den Etat auf gedruckte oder schulbuchersetzende Medien; dort führt der Weg über den Sachaufwand oder über Landesprogramme.

Kommunaler Sachaufwand. Der Medienentwicklungsplan ist die Tür zum Haushalt. Die Handreichungen der Länder führen Softwarelizenzen dort ausdrücklich als Bestandteil des Ausstattungs- und Finanzierungskonzepts. Wir liefern die Angaben, die Sie für die Fortschreibung brauchen.

DigitalPakt 2.0. Seit dem 1. September 2026 in Kraft, Maßnahmen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Software ist erstmals regulärer Fördergegenstand: didaktische Anwendungen, unterrichtlich genutzte Software und digitale Bildungsinhalte. Anträge sind erst möglich, sobald Ihr Land seine Förderrichtlinie erlassen hat.

Vergabe

Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen sonstiger öffentlicher Auftraggeber liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto und gilt in dieser Höhe bis Ende 2027; die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre neu festgesetzt. Darunter richtet sich das Verfahren nach Landesrecht. Für die Berechnung des Auftragswerts zählt bei befristeten Verträgen die Summe der Laufzeit, bei unbefristeten das Achtundvierzigfache des Monatswerts; Optionen und Verlängerungen zählen mit.

Zwei Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden: Die Aufteilung eines Auftrags auf einzelne Schulen ist unzulässig, wenn der Träger der Auftraggeber ist. Und ein Vertrag ohne Enddatum verschiebt den Auftragswert um ein Vielfaches.

Technik

  • Bereitstellung. Webanwendung im Browser, ergänzend eine App.
  • Endgeräte. Gängige Tablets und Laptops mit aktuellem Browser. Die Oberfläche passt sich an unterschiedliche Bildschirmgrößen an.
  • Installation. Keine. Softwareverteilung und lokale Updates entfallen.
  • Betrieb. Hosting, Updates und Wartung übernehmen wir. Die Plattform läuft auf Servern in Deutschland.
  • Benutzerverwaltung. Lehrkräfte verwalten ihre Klassen selbst. Kinder melden sich mit Zugangscodes an, Konten mit Kontaktdaten von Kindern entstehen nicht.
  • Schnittstellen. Eine Anbindung über LTI an bestehende Lernplattformen ist im Einsatz.

Datenschutz und Prüfung

Für die Prüfung stellen wir bereit: Datenschutzinformation nach Artikel 13 DSGVO, Auftragsverarbeitungsvertrag als Muster, Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Angaben zu Speicherorten und Löschfristen, Rollen- und Berechtigungskonzept sowie eine Ausfüllhilfe für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

Weil keine Schülerkonten entstehen, entfallen an den Schulen Anlage, Pflege und Löschung solcher Bestände. Werbung, Tracking zu Werbezwecken und Weitergabe an Dritte gibt es nicht.

Barrierefreiheit

Wir richten uns nach der Norm EN 301 549 und den Web-Richtlinien WCAG in der Stufe AA und prüfen intern dagegen. Ein Prüfbericht einer unabhängigen Stelle liegt bisher nicht vor. In Vergabeverfahren wird ein solcher Bericht regelmäßig vor der Zuschlagserteilung verlangt; sprechen Sie uns bitte früh an, wenn Ihr Verfahren einen fordert.

Mehrere Standorte

Ein technischer Rollout entfällt. Schulen steigen einzeln ein, jede schaltet ihre Lehrkräfte selbst frei. Für die Erstinformation der Schulen stellen wir Material bereit, das Sie unverändert weitergeben können. Testzugänge für interessierte Schulen richten wir ein.

Noch eine Frage offen?

Schreib uns – wir helfen gerne weiter.

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