MatheZeit

Häufige Fragen

Antworten für Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulträger und die Bildungsverwaltung. Ausführlicher stehen sie jeweils in der Übersicht für Ihre Rolle.

Lehrkräfte

MatheZeit im eigenen Unterricht einsetzen, ohne Technikaufwand und ohne Beschluss der Schule.

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Was kostet mich das als Lehrkraft?

Nichts. Das Konto für Lehrkräfte, das Anlegen von Klassen und das Ausprobieren der Aufgaben sind kostenlos. Die Lizenz für den regulären Einsatz mit den Kindern beschafft die Schule, nicht die einzelne Lehrkraft. Preise und Finanzierungswege stehen unter Für Schulleitungen.

Wie fange ich an?

In drei Schritten. Sie legen mit Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse ein Konto an. Sie tragen die Kinder mit Vornamen oder Kürzeln ein, MatheZeit erzeugt daraus die Zugangscodes, auf Wunsch als druckfertige Liste. Sie geben die Codes aus, und die Kinder beginnen. Der Zugang steht sofort bereit.

Brauche ich die Zustimmung der Schulleitung?

Für den Auftragsverarbeitungsvertrag ja. MatheZeit verarbeitet Daten von Schülerinnen und Schülern; den Vertrag darüber schließt Ihre Schule als Verantwortliche mit uns. Die Unterlagen stellen wir bereit. Über den dauerhaften Einsatz entscheidet ein Gremium Ihrer Schule, je nach Land die Fach-, die Lehrer- oder die Schulkonferenz. Auch dafür liefern wir eine Beschlussvorlage.

Brauchen die Kinder ein Konto?

Nein. Die Kinder melden sich mit einem Klassencode an. E-Mail-Adressen von Kindern gibt es nicht, und ein Konto mit Kontaktdaten entsteht nicht.

Welche Geräte brauche ich?

Gängige Tablets und Laptops mit aktuellem Browser. Es gibt nichts zu installieren. Ergänzend gibt es eine App.

Wie viel Vorbereitung kostet mich das?

Sie wählen aus, was Sie für die Klasse herauslegen. Die Auswertung entsteht, während die Kinder arbeiten.

Was sehe ich im Dashboard?

Wo Ihre Klasse im Stoff steht, wo es gerade schwerfällt und welche Denkfehler sich häufen, bezogen auf die bearbeiteten Einheiten. Daraus entstehen Vorschläge für differenzierte Übungen. Sie prüfen sie und geben sie frei. Einzelne Auswertungsfunktionen unterscheiden sich je nach Landesrecht.

Was macht der Tutor, wenn ein Kind nicht weiterkommt?

Mazio benennt den erkannten Denkfehler in kindgerechter Sprache und gibt gestufte Hinweise. Den letzten Schritt geht das Kind selbst. Mazio ist als Künstliche Intelligenz gekennzeichnet, und die Kinder sehen zu Beginn jeder Sitzung, dass sie mit einem Programm sprechen.

Passt das zum Lehrplan?

Die Inhalte sind an den KMK-Bildungsstandards und den Lehrplänen der Länder ausgerichtet, für die Klassen 1 bis 4.

Schulleitungen

MatheZeit an der Schule einführen, mit einem Versuch in wenigen Klassen, sobald die Unterlagen unterzeichnet sind.

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Was kostet eine Schullizenz?

Die Schullizenz kostet 5,90 Euro je Kind und Schuljahr, mindestens 490 Euro. Sie gilt für alle Klassen und alle Kinder der Schule. Wer mit einzelnen Klassen beginnen möchte, zahlt 149 Euro je Klasse und Schuljahr.

Womit können wir das bezahlen?

Aus dem Chancenbudget des Startchancen-Programms, wenn Ihre Schule daran teilnimmt. Das Orientierungspapier der Bund-Länder-Vereinbarung nennt als zentrale Maßnahme ausdrücklich die Nutzung digitaler Werkzeuge zur Unterstützung der individuellen Diagnostik und der adaptiven Förderung. Zur Größenordnung, Stand 2026: In Nordrhein-Westfalen erhält jede Startchancen-Schule allein im frei verfügbaren Drittel einen Sockel von 5.000 Euro und rund 53 Euro je Kind und Jahr. Die Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Ländern. Daneben kommen je nach Land der Lernmitteletat und das kommunale Schulbudget infrage.

Müssen wir dafür ausschreiben?

Das richtet sich nach den Wertgrenzen Ihres Landes und Ihres Trägers; verbindlich ist Ihre Vergabestelle. Wir stellen eine Leistungsbeschreibung und ein Angebot bereit, das zu einer Direktbeschaffung wie zu einem förmlichen Verfahren passt.

Was braucht unsere Schule technisch?

Keine Installation, keine Server, keine zentrale Benutzerverwaltung. Hosting, Wartung und Updates liegen bei uns, die Plattform läuft auf Servern in Deutschland.

Wie führen wir das ein?

Sie erhalten zuerst den Auftragsverarbeitungsvertrag und die Prüfunterlagen, wir zeichnen gegen. Danach beginnen zwei bis drei Lehrkräfte mit ihren Klassen. Das Kollegium berichtet, und Sie entscheiden über die Ausweitung. Welches Gremium den dauerhaften Einsatz beschließt, richtet sich nach dem Schulrecht Ihres Landes.

Welche Unterlagen bekommen wir für die Prüfung?

Datenschutzinformation nach Artikel 13, Auftragsverarbeitungsvertrag als Muster, Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Rollen- und Berechtigungskonzept, Angaben zu Speicherorten und Löschfristen, eine Ausfüllhilfe für Ihr Verarbeitungsverzeichnis und eine Musterinformation für Eltern und Kollegium.

Müssen wir die Eltern um Einwilligung bitten?

Das entscheidet Ihre Schule auf Grundlage des Schulrechts Ihres Landes und in Abstimmung mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten. Wir liefern die Angaben, die Sie für diese Prüfung brauchen, und eine Musterinformation für die Eltern.

Was ist mit Barrierefreiheit?

Wir richten uns nach der Norm EN 301 549 und den Web-Richtlinien WCAG in der Stufe AA und prüfen intern dagegen. Ein Prüfbericht einer unabhängigen Stelle liegt bisher nicht vor. Wenn Ihr Verfahren einen verlangt, sprechen Sie uns bitte früh an.

Gibt es Belege für die Wirkung?

Eine wissenschaftliche Untersuchung hat einen höheren Kompetenzzuwachs gegenüber einer Vergleichsgruppe gemessen, nach sechs Wochen und ohne zusätzliche Lernzeit. Ergebnisse und Grenzen sind offen dokumentiert.

Schulträger und Medienzentren

Bereitstellung für mehrere Schulen, ohne Rollout und ohne Pflege von Schülerverzeichnissen.

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Wie werden Lizenzen organisiert?

Über einzelne Schulen, über den Träger oder über ein Medienzentrum. Auf Wunsch als Sammelbestellung für mehrere Standorte mit einer Rechnung. Sie schicken uns die Liste der Schulen, den Rest wickeln wir mit den Schulen direkt ab.

Was kostet das bei mehreren Schulen?

Die einzelne Schule zahlt 5,90 Euro je Kind und Schuljahr, mindestens 490 Euro. Ab fünf Schulen in einer Trägerschaft rechnen wir einen Staffelpreis. Für Ihre Beschaffung erstellen wir ein Angebot mit Leistungsbeschreibung.

Aus welchen Mitteln lässt sich das finanzieren?

Drei Wege. Erstens das Chancenbudget des Startchancen-Programms an den teilnehmenden Schulen, das läuft bis 2034. Zweitens der Lernmitteletat, soweit Ihr Land digitale Lernmittel darin einschließt. Drittens der kommunale Sachaufwand über den Medienentwicklungsplan. Der DigitalPakt 2.0 ist seit dem 1. September 2026 in Kraft und fördert erstmals auch Software, ist aber noch in keinem Land beantragbar, weil die Landesrichtlinien fehlen.

Müssen wir ausschreiben?

Das hängt am Auftragswert, und der hängt an der Laufzeit. Ein befristeter Vertrag zählt mit der Summe seiner Laufzeit, ein unbefristeter mit dem achtundvierzigfachen Monatswert. Der EU-Schwellenwert für Schulträger liegt seit Januar 2026 bei 216.000 Euro netto und gilt in dieser Höhe bis Ende 2027. Wir bieten deshalb befristete Laufzeiten an und stellen eine Leistungsbeschreibung für Ihre Vergabeakte bereit.

Was ist technisch zu tun?

Webanwendung im Browser, ergänzend eine App. Keine Softwareverteilung, keine lokalen Updates, kein Rollout an den Schulen. Schulen steigen einzeln ein, jede schaltet ihre Lehrkräfte selbst frei.

Lässt sich MatheZeit anbinden?

Eine Anbindung über LTI an bestehende Lernplattformen ist im Einsatz.

Wie groß ist der Prüfumfang beim Datenschutz?

Weil keine Schülerkonten entstehen, entfallen an den Schulen Anlage, Pflege und Löschung solcher Bestände. Das Unterlagenpaket enthält Datenschutzinformation, Auftragsverarbeitungsvertrag, technische und organisatorische Maßnahmen, Rollenkonzept sowie Angaben zu Speicherorten und Löschfristen.

Wo liegen die Daten?

Auf Servern in Deutschland. Speicherorte und Löschfristen stehen im Unterlagenpaket.

Können Schulen vorher testen?

Ja. Testzugänge für interessierte Schulen sind möglich. Für die Erstinformation der Schulen stellen wir Material bereit.

Bildungsverwaltung

Was für Verwaltung und Landesebene zählt: Herkunft, Wirksamkeit, Datenschutz, Anbindung und Pilotierung.

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Woher kommt MatheZeit?

Aus der Mathematikdidaktik heraus entwickelt und an Grundschulen im regulären Unterricht im Einsatz, für die Klassen 1 bis 4. Die Inhalte sind am Lehrplan ausgerichtet. Den Einsatz steuert die Lehrkraft, klassenweise.

Was ist zur Wirksamkeit bekannt?

Eine wissenschaftliche Untersuchung mit Vergleichsgruppe. Kinder, die mit MatheZeit lernten, erzielten einen höheren Kompetenzzuwachs. Der Zuwachs zeigte sich in beiden Klassenstufen und am deutlichsten in den strukturbezogenen Bereichen. Ergebnisse und Grenzen sind offen dokumentiert.

Wie ist der Datenschutz aufgebaut?

Keine Schülerkonten, die Kinder arbeiten unter Klassencodes. Die Diagnostik arbeitet regelbasiert und ist nachvollziehbar. Die Auswertungen sind für die eigene Lehrkraft bestimmt. Verarbeitung in Europa, keine Werbung, keine Weitergabe an Dritte.

Ist das ein Hochrisiko-System nach der KI-Verordnung?

Der Entwurf der Leitlinien der Europäischen Kommission nennt adaptive Lernsysteme und Tutorsysteme, die Rückmeldung und Lernbegleitung geben, als Beispiele, die nicht hochriskant sind. MatheZeit passt die Schwierigkeit innerhalb einer Übung an und ordnet Kinder keiner Kurs- oder Niveaustufe zu, an der eine Schule etwas festmacht. Lernstände sieht nur die eigene Lehrkraft. Über Unterricht und Förderung entscheidet die Lehrkraft.

Wie liefe eine landesweite Bereitstellung?

Ein Vertrag, eine datenschutzrechtliche Prüfung, ein einheitlicher Stand bei Dokumentation und Support. Ein technischer Rollout an den Schulen entfällt, weil MatheZeit im Browser läuft.

Welche Wege der Beschaffung gibt es?

Landeslizenz, Rahmenvertrag oder die Aufnahme in einen Lernmittelkatalog. Wo Ihr Land einen Katalog führt, stellen wir den Antrag und liefern die Unterlagen, die das Verfahren verlangt.

Was kostet eine Landeslizenz?

Das hängt an der Zahl der Kinder und an der Laufzeit. Die einzelne Schule zahlt 5,90 Euro je Kind und Schuljahr. Für eine landesweite Bereitstellung rechnen wir deutlich darunter, weil Verwaltung, Prüfung und Verbreitung dann beim Land liegen. Wir legen Ihnen ein Angebot vor.

Gilt das in allen Ländern gleich?

Nein. Die Auswertungsfunktionen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und unterscheiden sich zwischen den Ländern. Welche Funktionen in Ihrem Land greifen, klären wir vor einer Bereitstellung.

Wie läuft eine Pilotierung?

Umfang, Laufzeit und Begleitung stimmen wir ab. Eine unabhängige Evaluation durch Landesinstitute oder Dritte unterstützen wir und stellen die dafür nötigen Daten im zulässigen Rahmen bereit.

Dazu steht hier nichts. Schreiben Sie uns, dann antworten wir direkt.

Frage nicht dabei?

Schreiben Sie uns, wir antworten persönlich.

info@mathezeit.de