Datenschutz bei MatheZeit
Diese Seite zeigt, was mit den Daten der Kinder geschieht, wo sie liegen und wann sie gelöscht werden. Maßgeblich ist die Vereinbarung, die Ihre Schule mit uns abschließt.

Was mit den Daten der Kinder geschieht
Ihre Schule ist Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die MatheZeit UG (haftungsbeschränkt) verarbeitet die Daten in ihrem Auftrag und nur nach ihrer Weisung.
Welche Daten entstehen
Jedes Kind meldet sich mit einem eigenen achtstelligen Zugangscode oder seiner Zugangskarte an. Unter dem Code speichern wir bearbeitete Aufgaben, Antworten und daraus berechnete Kennwerte. Namen, E-Mail-Adressen und Fotos der Kinder erheben wir nicht.
Wo die Daten liegen
Alle personenbezogenen Daten verarbeiten ausschließlich deutsche Unternehmen in Deutschland. Das Sprachmodell des Lernassistenten erhält nur Aufgabe und Antwort ohne Kennung und verarbeitet sie in Rechenzentren der EU.
Wer die Daten sieht
Die Lehrkraft sieht nur die Kinder ihrer eigenen Klassen. Welcher Code zu welchem Kind gehört, weiß nur sie. Wir verwenden die Daten nicht für eigene Zwecke, also weder für Werbung noch für Profilbildung.
Wann die Daten gelöscht werden
Wenn die Lehrkraft sie löscht, spätestens 18 Monate nach der letzten Nutzung des Codes. Nach Vertragsende löschen wir die Daten der Kinder binnen 60 Tagen.
Zur DatenschutzerklärungPrüfliste für Datenschutzbeauftragte
Die Kriterien folgen den Hinweisen der Datenschutzaufsicht zu Lernplattformen. Die Antworten stammen aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), Fassung 1.0 vom 28.09.2026, und ihren Anlagen. Eine behördliche Zertifizierung ist damit nicht verbunden.
Die Schule ist Verantwortliche, die MatheZeit UG (haftungsbeschränkt) ist Auftragsverarbeiterin. Wir verarbeiten Daten nur nach dokumentierter Weisung der Schule. Die Schule kann die Einhaltung des Vertrags selbst prüfen oder prüfen lassen.
AVV Vorbemerkung, § 4, § 5Zugangscode, Klassenzuordnung, bearbeitete Aufgaben mit Antwort und Ergebnis, ein Abbild der Aufgabenfläche je Antwort (kein Bild) und das Fehlermuster einer falschen Antwort. IP-Adressen werden nie vollständig gespeichert. Nicht erhoben werden Namen im Klartext, E-Mail-Adressen, Anschriften, Fotos von Personen, Tonaufnahmen, Standortdaten, Gerätekennungen und Daten nach Art. 9 DSGVO. Daten der Eltern verarbeiten wir nicht.
AVV § 2 Abs. 3Die Zuordnung von Code und Kind liegt allein bei der Lehrkraft, auf Papier oder digital. Digital wird sie mit einer PIN der Lehrkraft verschlüsselt und nur auf deren Gerät entschlüsselt. Die PIN verlässt das Gerät nicht. Die Nutzung ist freiwillig.
AVV § 2 Abs. 5 und 8, Anlage 1 Nr. 1.5Die Lehrkraft sieht nur die Kinder ihrer eigenen Klassen. Anmeldezeiten, Nutzungszeiten und Bearbeitungsdauern einzelner Kinder werden nicht angezeigt, weder als Verlauf noch als Zeitangabe. Eine Rangfolge der Kinder wird weder gebildet noch angezeigt. Einen Export der Daten einzelner Kinder bietet MatheZeit nicht an. Verlangt eine Ausschreibung ihn, wird er gesondert vereinbart.
AVV § 2 Abs. 6, § 10 Abs. 1, Anlage 6Die Live-Ansicht zeigt nur in einer gestarteten Stunde, woran ein Kind gerade arbeitet. Solange die Lehrkraft zusieht, hat der Bildschirm des Kindes einen orangen Rahmen. Der Inhalt wird nicht gespeichert, festgehalten wird nur, wer wann zugesehen hat. Hinweise auf Fehlvorstellungen gibt es nur für die ganze Klasse, ab drei betroffenen Kindern, ohne Anzahl und nicht in Klassen unter zehn Kindern. Die Einordnung in Erwartungsbänder ist aus, bis die Lehrkraft sie für eine Klasse einschaltet. Der Vertrag benennt sie als Profiling nach Art. 4 Nr. 4 DSGVO und beschreibt sie in Anlage 6 vollständig.
AVV § 2 Abs. 6 lit. b, c und f, Anlage 6Wir verarbeiten die Daten nicht zu eigenen Zwecken, also nicht für Werbung, Analyse oder Profilbildung, und führen sie nicht mit anderen Quellen zusammen. Kinder sehen keine Einwilligungsabfragen, keine kostenpflichtigen Angebote und keinen Chat. Zur Verbesserung der Aufgaben bilden wir auf Weisung der Schule nur Zählwerte je Aufgabe, ohne Code, Klasse und Schule. Diesem Punkt kann die Schule widersprechen.
AVV § 2 Abs. 1, 9 und 10Alle personenbezogenen Daten verarbeiten ausschließlich deutsche Unternehmen in Deutschland. Die Plattform mit allen Daten der Kinder und ihre stündlichen Sicherungen liegen bei der Hetzner Online GmbH in Nürnberg. E-Mails an Lehrkräfte versendet die IONOS SE in Deutschland. Die Sprachmodelle des Lernassistenten erhalten keine personenbezogenen Daten, nur Aufgaben und Antworten ohne Kennung. Diese Anfragen leitet unser eigener Server in Frankfurt am Main, gemietet bei der OVH GmbH, an Amazon Bedrock weiter, betrieben von der europäischen Amazon Web Services EMEA SARL in sechs Regionen der EU.
AVV Anlage 2 A.1 bis A.5 und CAn das Sprachmodell gehen keine personenbezogenen Daten. Mazio stellt Fragen und bietet Antworten zum Antippen an, die Lösung nennt er nicht. Ein Teil der Rückfragen entsteht nach festen Regeln auf dem Gerät. Greift keine Regel, geht eine Anfrage an ein Sprachmodell, zunächst höchstens drei je Aufgabe. Sie enthält Aufgabe, richtige und gegebene Antwort und den bisherigen Verlauf der Rückfragen, aber keinen Code, keinen Namen, keine Klasse, keine Schule, keine IP-Adresse und keine andere Kennung. Beim Modellanbieter werden die Anfragen nicht gespeichert und nicht zum Training verwendet. In den MatheZeiten setzen wir kein Sprachmodell ein.
AVV § 2 Abs. 7, Anlage 4; Datenschutzerklärung Ziffer 5Zugangscodes und Lerndaten bleiben gespeichert, bis die Lehrkraft sie löscht, längstens 18 Monate nach der letzten Nutzung des Codes. Diese Höchstfrist lässt sich nicht verlängern. Die Schule kann jederzeit früher löschen lassen, auch zu einem Stichtag nach ihrem Landesrecht. Verläufe des Lernassistenten ohne Kennung und das Protokoll der Live-Ansicht werden nach 90 Tagen gelöscht, Serverprotokolle nach 14 Tagen. Nach Vertragsende löschen wir die Daten der Kinder spätestens nach 60 Tagen und bestätigen das in Textform.
AVV § 9, § 11, Anlage 5Alle Verbindungen laufen über TLS. Die Server sind nur mit SSH-Schlüsseln erreichbar. Die Datenbank wird stündlich gesichert, jede Sicherung wird vor der Übertragung verschlüsselt. Die Anmeldung mit Code ist auf zwei Anfragen je Sekunde und Adresse begrenzt. Auf den Geräten speichern wir nur technisch notwendige Einträge. Schriften und Programmbibliotheken liefern wir selbst aus, das Gerät verbindet sich nur mit den Diensten aus Anlage 2.
AVV Anlage 1, Anlage 2 C Abs. 4Über die Schul-Schalter in der Vertragsakte schaltet die Schulleitung einzelne Funktionen für die ganze Schule ab, darunter den Lernassistenten mit Sprachmodell und die Ansicht während der Stunde. Der Verbesserung der Aufgaben und den Vergleichswerten kann sie widersprechen. Wir setzen das spätestens am folgenden Werktag um. Neue Unterauftragsverarbeiter kündigen wir vier Wochen vorher an, die Schule kann widersprechen.
AVV § 2 Abs. 1 lit. c und d, § 2 Abs. 11, § 7 Abs. 2Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten melden wir der Schule unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis, schon bei begründetem Verdacht. So kann die Schule ihre Meldefrist nach Art. 33 DSGVO einhalten. Eine Vorlage zur Dokumentation eines Vorfalls liegt in der Vertragsakte.
AVV § 6 Abs. 1Nach dem Abschluss stehen in der Vertragsakte ein vorausgefüllter Eintrag für Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und eine Vorlage für die Elterninformation bereit. Der Vertrag geht davon aus, dass Ihre Schule eine Datenschutz-Folgenabschätzung braucht. Die Folgenabschätzung, die wir für die Plattform erstellt haben, erhalten Sie auf Anforderung.
AVV § 3 Abs. 6Fragen zum Datenschutz richten Sie an die Geschäftsführung der MatheZeit UG unter info@mathezeit.de. Datenschutzbeauftragter der MatheZeit UG ist die IITR Datenschutz GmbH, Dr. Sebastian Kraska, email@iitr.de.
AVV § 3 Abs. 10; Datenschutzerklärung Ziffer 1Wie eine Anfrage an den Lernassistenten läuft
An den Lernassistenten gehen keine personenbezogenen Daten, nur Aufgabe und Antwort ohne Code. Er verarbeitet sie in Rechenzentren der EU. Mazio stellt Fragen und bietet Antworten zum Antippen an, die Lösung nennt er nicht. Greift auf dem Gerät keine feste Regel, läuft eine Anfrage über vier Stationen und auf demselben Weg zurück.

- Gerät des Kindes
Das Kind wählt eine Antwort aus. Kann eine feste Regel die Rückfrage stellen, verlässt nichts das Gerät. Sonst geht die Anfrage an unseren Server, nie direkt an einen Modellanbieter.
- Plattform in Nürnberg
Unser Server prüft die Anfrage und gibt nur Aufgabe, richtige und gegebene Antwort, bisherige Rückfragen und Sprache weiter. Code, Klasse, Schule und IP-Adresse gehen nicht weiter.
- Unser Server in Frankfurt am Main
Unser eigener Server, gemietet bei der OVH GmbH, leitet die Anfrage an das Sprachmodell weiter. Er protokolliert Zeitpunkt, Aufgabentyp, Modell und Größe der Anfrage, keine Inhalte und keine IP-Adresse.
- Rechenzentren der EU
Amazon Bedrock verarbeitet die Anfrage mit Modellen von Anthropic oder Mistral AI in Regionen der EU, ohne Speicherung und ohne Training. Die Rückfrage geht über Frankfurt und Nürnberg zurück zum Kind.
Einordnung nach der KI-Verordnung
An der Auswertung der Lernstände einzelner Kinder ist keine KI beteiligt. Für die Hilfestellungen von Mazio im Basiscamp und in der Knobelbox nutzen wir ein Sprachmodell. Personenbezogene Daten erhält es nicht. Für diese Hilfestellungen ist Mazio ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. Die MatheZeit UG ist Anbieterin, Ihre Schule ist Betreiberin.
Kennzeichnung für Kinder
Kinder sehen in der Oberfläche, dass die Hinweise von einem Computerprogramm stammen. Das verlangt Art. 50 seit dem 2. August 2026.
Bewertung ohne Sprachmodell
Ob eine Antwort richtig ist, entscheidet ein fester Abgleich mit der hinterlegten Lösung. Mazio stellt danach eine Rückfrage. Seine Ausgaben fließen weder in Noten noch in Zugangsentscheidungen ein.
Lernstände ohne KI
Die Einordnung der Lernstände und die Anpassung der Schwierigkeit folgen festen Rechenregeln, deren Grenzen Menschen festgelegt haben. Eine KI ist daran nicht beteiligt. Die wöchentlichen Hinweise auf Fehlvorstellungen beziehen sich nur auf die ganze Klasse, nie auf einzelne Kinder. Profile entstehen dabei nicht.
Einstufung und Fristen
Nach unserer dokumentierten Selbsteinstufung ist Mazio nicht von Anhang III erfasst. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027. Wir prüfen neu, wenn Mazio Lernergebnisse bewerten soll oder die Leitlinien der Kommission zu Anhang III vorliegen.
Zum Steckbrief des LernassistentenWie Ihre Schule die Vereinbarung abschließt
Eine Lehrkraft lädt die Schulleitung über das Dashboard ein, die Einladung geht an die amtliche E-Mail-Adresse der Schule. Abschließen können die Schulleitung, ihre ständige Vertretung oder eine von der Schulleitung bevollmächtigte Person. Der Vertrag wird elektronisch nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO geschlossen, auf Wunsch der Schule auch schriftlich. Ergebnisse der Kinder speichern wir erst nach dem Abschluss.
Festgehalten werden Name und Funktion der abschließenden Person, Zeitpunkt, Fassung und Prüfsumme des Textes. Die Schule erhält das Vertrags-PDF mit elektronischem Siegel und qualifiziertem Zeitstempel. Unter Vertrag prüfen lässt sich feststellen, ob ein PDF echt und unverändert ist. Die Datei bleibt dabei im Browser.
Vertrag mit Anlagen lesen
Was Ihre Schule in der Vertragsakte steuert
Nach dem Abschluss führt die Schule ihren Vertrag in der Vertragsakte. Dort liegen der Vertrag mit seinen Fassungen, ihre Weisungen, Mitteilungen zu neuen Dienstleistern mit der Möglichkeit zum Einspruch und die Vorlagen. Prüfenden kann sie einen Leselink geben.
Mit den Schul-Schaltern schaltet die Schulleitung Funktionen für die ganze Schule ab. Wir setzen das spätestens am folgenden Werktag um. Beide Seiten können den Vertrag mit vier Wochen Frist zum Ende eines Schulhalbjahres kündigen.
- Lernassistent mit Sprachmodell
- Ansicht während der Stunde
- Einordnung der Lernstände
- Hinweise auf Fehlvorstellungen
- Duelle

Häufige Fragen
Brauchen wir die Einwilligung der Eltern?
Das richtet sich nach dem Schulrecht Ihres Landes, die Rechtsgrundlage bestimmt Ihre Schule. Beim Einsatz im Unterricht kommt regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit dem Schulgesetz des Landes in Betracht. Lässt sich eine Funktion darauf nicht stützen, setzt die Schule sie nur mit einer anderen tragfähigen Grundlage ein. Eine Einwilligung holt die Schule außerhalb der Plattform ein, und Kinder ohne Einwilligung nimmt die Lehrkraft von der Einordnung aus. Kindern selbst legt MatheZeit keine Einwilligungsabfrage vor.
Braucht unsere Schule eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Der Vertrag geht davon aus, weil Daten von Kindern verarbeitet werden und die Einordnung der Lernstände Profiling ist. Die Folgenabschätzung obliegt der Schule als Verantwortlicher. Unsere Folgenabschätzung für die Plattform stellen wir Ihnen auf Anforderung zur Verfügung.
Werden Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt?
Nein. Alle personenbezogenen Daten verarbeiten ausschließlich deutsche Unternehmen in Deutschland: die Hetzner Online GmbH in Nürnberg und für E-Mails an Lehrkräfte die IONOS SE. Das Sprachmodell erhält nur Aufgaben und Antworten ohne Kennung. Auch diese verarbeitet ausschließlich die europäische Amazon Web Services EMEA SARL in Rechenzentren der EU. Eine spätere Verlagerung bräuchte die vorherige Zustimmung der Schule in Textform.
Wie erfüllen wir einen Auskunftsantrag?
Auf Weisung der Schule stellen wir die Daten zu einem Zugangscode binnen zwei Wochen in einem maschinenlesbaren Format bereit. Wir übergeben sie nur an die Schulleitung oder eine benannte Person. Lehrkräfte können Daten einzelner Kinder bewusst nicht herunterladen.
Was geschieht bei einem Wechsel der Lehrkraft?
Eine Klasse kann innerhalb der Schule an eine andere Lehrkraft übergehen. Übertragen werden nur die pseudonymen Codes und Lerndaten. Die verschlüsselte Namenszuordnung wird nicht übertragen.
Muss der Personalrat beteiligt werden?
Der Vertrag weist darauf hin, dass die Einführung der Live-Ansicht der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen kann. Daten über Lehrkräfte verwenden wir nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Das Protokoll der Live-Ansicht werten wir nicht aus. Die Schulleitung kann es bei konkreten Anhaltspunkten für unbefugtes Zusehen anfordern oder die Ansicht schulweit abschalten.
Fragen zum Datenschutz
Fragen zum Vertrag oder zu einzelnen Funktionen beantworten wir per E-Mail an info@mathezeit.de.






