Unterlagen für die Einführung an Ihrer Schule
Hier finden Sie, welche Unterlage Sie in welchem Schritt der Einführung brauchen und ob sie öffentlich ist, in der Vertragsakte liegt oder auf Anfrage kommt.

Welche Unterlage zu welchem Schritt gehört
Die Einführung folgt vier Schritten. Ergebnisse der Kinder werden erst gespeichert, wenn die Schulleitung die Vereinbarung abgeschlossen hat.

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Kennenlernen
Eine Lehrkraft registriert sich, die Registrierung ist kostenfrei, und legt eine Klasse an. Das Startvideo zeigt den Weg bis zur ersten Stunde.
- 2
Probe starten und prüfen
Unter „Schule freischalten“ startet die Lehrkraft die kostenlose Probe. Die Schulleitung erhält die Einladung zur Vereinbarung an die amtliche Adresse der Schule und kann sie mit den öffentlichen Unterlagen prüfen.
- 3
Vereinbarung abschließen
Die Schulleitung schließt die Vereinbarung online ab. Sie erhält das gesiegelte Vertrags-PDF und den Zugang zur Vertragsakte mit den Vorlagen.
- 4
Eltern informieren, Kinder anmelden
Die Lehrkraft gibt den Elternbrief mit und druckt die Zugangskarten. Die Kinder melden sich mit Karte oder Code an, im Browser oder in der App.
Über den dauerhaften Einsatz entscheidet ein Gremium Ihrer Schule. Welches das ist, richtet sich nach dem Schulrecht Ihres Landes.
Vor dem Abschluss prüfen
Mit diesen Unterlagen prüfen Schulleitung und schulischer Datenschutzbeauftragter, bevor die Vereinbarung abgeschlossen wird. Was öffentlich ist, können Sie sofort lesen.

Öffentlich lesbar
Auf Anfrage für Datenschutzbeauftragte
Nach dem Abschluss in der Vertragsakte
Mit dem Abschluss entstehen der gesiegelte Vertrag und Vorlagen, die mit den Angaben Ihrer Schule vorausgefüllt sind. Den Link zur Vertragsakte schicken wir an die amtliche Adresse der Schule.

Für Schulleitung und Datenschutzbeauftragte
Für den Start im Unterricht
Diese Unterlagen braucht das Kollegium für die erste Stunde, dazu die Informationen für Eltern und Schul-IT. Was im Dashboard liegt, erreichen Lehrkräfte mit ihrem Konto.

Für das Kollegium
Für Eltern
Häufige Fragen
Warum liegen manche Unterlagen erst in der Vertragsakte?
Der Eintrag für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die Elterninformation werden mit den Angaben Ihrer Schule aus dem Vertrag vorausgefüllt. Sie entstehen deshalb erst nach dem Abschluss.
Wie fordern wir Unterlagen auf Anfrage an?
Schreiben Sie an info@mathezeit.de oder über das Kontaktformular und nennen Sie Ihre Schule.
Können wir den Vertrag auch auf Papier schließen?
Ja. Der Vertrag wird elektronisch geschlossen, auf Wunsch Ihrer Schule auch schriftlich.
Was gilt, wenn sich der Vertrag ändert?
Inhaltliche Änderungen der Anlagen 3 bis 6 kündigen wir mindestens vier Wochen vorher an. Sie gelten für Ihre Schule erst, wenn eine weisungsberechtigte Person zustimmt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung. Neue Unterauftragsverarbeiter teilen wir ebenfalls vier Wochen vorher mit, und Ihre Schule kann widersprechen.
Eine Unterlage fehlt Ihnen?
Schreiben Sie uns, welches Dokument Ihre Schule oder Ihr Träger für die Prüfung braucht.






