Öffentlich, in der Vertragsakte oder auf Anfrage

Unterlagen für die Einführung an Ihrer Schule

Hier finden Sie, welche Unterlage Sie in welchem Schritt der Einführung brauchen und ob sie öffentlich ist, in der Vertragsakte liegt oder auf Anfrage kommt.

Welche Unterlage zu welchem Schritt gehört

Die Einführung folgt vier Schritten. Ergebnisse der Kinder werden erst gespeichert, wenn die Schulleitung die Vereinbarung abgeschlossen hat.

  1. 1

    Kennenlernen

    Eine Lehrkraft registriert sich, die Registrierung ist kostenfrei, und legt eine Klasse an. Das Startvideo zeigt den Weg bis zur ersten Stunde.

  2. 2

    Probe starten und prüfen

    Unter „Schule freischalten“ startet die Lehrkraft die kostenlose Probe. Die Schulleitung erhält die Einladung zur Vereinbarung an die amtliche Adresse der Schule und kann sie mit den öffentlichen Unterlagen prüfen.

  3. 3

    Vereinbarung abschließen

    Die Schulleitung schließt die Vereinbarung online ab. Sie erhält das gesiegelte Vertrags-PDF und den Zugang zur Vertragsakte mit den Vorlagen.

  4. 4

    Eltern informieren, Kinder anmelden

    Die Lehrkraft gibt den Elternbrief mit und druckt die Zugangskarten. Die Kinder melden sich mit Karte oder Code an, im Browser oder in der App.

Über den dauerhaften Einsatz entscheidet ein Gremium Ihrer Schule. Welches das ist, richtet sich nach dem Schulrecht Ihres Landes.

Vor dem Abschluss prüfen

Mit diesen Unterlagen prüfen Schulleitung und schulischer Datenschutzbeauftragter, bevor die Vereinbarung abgeschlossen wird. Was öffentlich ist, können Sie sofort lesen.

Auf Anfrage für Datenschutzbeauftragte

Datenschutz-Folgenabschätzung des AnbietersDie Folgenabschätzung, die wir für die Plattform erstellt haben. Sie unterstützt die Folgenabschätzung Ihrer Schule.Auf Anfrage
Nachweise der UnterauftragsverarbeiterZertifizierungen und Prüfberichte der Dienstleister aus Anlage 2, etwa nach ISO/IEC 27001 oder BSI C5.Auf Anfrage
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten der MatheZeit UGUnser eigenes Verzeichnis als Auftragsverarbeiterin nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.Auf Anfrage
Protokolle der LöschläufeZeitpunkt, Auslöser, betroffene Datenkategorien und Anzahl gelöschter Datensätze, ohne personenbezogene Inhalte.Auf Anfrage
Testzugang zum LernassistentenDamit lässt sich prüfen, dass Anfragen an das Sprachmodell keine Kennung enthalten.Auf Anfrage

Nach dem Abschluss in der Vertragsakte

Mit dem Abschluss entstehen der gesiegelte Vertrag und Vorlagen, die mit den Angaben Ihrer Schule vorausgefüllt sind. Den Link zur Vertragsakte schicken wir an die amtliche Adresse der Schule.

Für Schulleitung und Datenschutzbeauftragte

Für den Start im Unterricht

Diese Unterlagen braucht das Kollegium für die erste Stunde, dazu die Informationen für Eltern und Schul-IT. Was im Dashboard liegt, erreichen Lehrkräfte mit ihrem Konto.

Für das Kollegium

Startvideo „Erste Schritte“Knapp vier Minuten mit Untertiteln. Es zeigt den Weg von der ersten Klasse bis zur ersten Stunde mit den Kindern.Öffentlich
ZugangskartenIm Dashboard unter „Klassen“ erzeugt „Karten drucken“ ein A4-Blatt zum Ausschneiden. Jede Karte trägt Code, QR-Code, ein Tier und eine Linie für den Namen.Im Dashboard
Arbeitsbogen und didaktische HinweiseIm Regal öffnet ein Tipp auf eine MatheZeit ihr Detail. Dort liegen Arbeitsbogen und didaktische Hinweise, wenn vorhanden.Im Dashboard
Seitenhilfe im DashboardDas Fragezeichen oben rechts erklärt jede Seite des Dashboards in Schritten mit Bildern.Im Dashboard

Häufige Fragen

Warum liegen manche Unterlagen erst in der Vertragsakte?

Der Eintrag für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die Elterninformation werden mit den Angaben Ihrer Schule aus dem Vertrag vorausgefüllt. Sie entstehen deshalb erst nach dem Abschluss.

Wie fordern wir Unterlagen auf Anfrage an?

Schreiben Sie an info@mathezeit.de oder über das Kontaktformular und nennen Sie Ihre Schule.

Können wir den Vertrag auch auf Papier schließen?

Ja. Der Vertrag wird elektronisch geschlossen, auf Wunsch Ihrer Schule auch schriftlich.

Was gilt, wenn sich der Vertrag ändert?

Inhaltliche Änderungen der Anlagen 3 bis 6 kündigen wir mindestens vier Wochen vorher an. Sie gelten für Ihre Schule erst, wenn eine weisungsberechtigte Person zustimmt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung. Neue Unterauftragsverarbeiter teilen wir ebenfalls vier Wochen vorher mit, und Ihre Schule kann widersprechen.

Eine Unterlage fehlt Ihnen?

Schreiben Sie uns, welches Dokument Ihre Schule oder Ihr Träger für die Prüfung braucht.