MatheZeit für die Bildungsverwaltung
MatheZeit für Verwaltung und Landesebene: Wirksamkeit, Datenschutz-Architektur, Einordnung nach der KI-Verordnung, Beschaffungswege und Pilotierung.
Diese Seite fasst zusammen, was für Verwaltung und Landesebene zählt: Herkunft, Untersuchungslage, Datenschutz-Architektur, Einordnung nach der KI-Verordnung, Beschaffungswege und Pilotierung.
Herkunft und Einsatz
MatheZeit ist aus der Mathematikdidaktik heraus entwickelt worden und wird an Grundschulen im regulären Unterricht eingesetzt, für die Klassen 1 bis 4. Die Inhalte sind an den Bildungsstandards und den Fachanforderungen ausgerichtet. Den Einsatz steuert die Lehrkraft, klassenweise.
Der Bestand umfasst mehr als einhundert MatheZeiten, über zweihundert Übungstypen im Basiscamp und die Knobelbox für Kopfrechnen und Knobelaufgaben.
Wirksamkeit
Eine eigenständige, nicht von uns beauftragte wissenschaftliche Untersuchung hat die Wirkung geprüft. Grundschulkinder der Klassen 3 und 4 arbeiteten sechs Wochen mit der Plattform, innerhalb der regulären Mathematikstunden und ohne zusätzliche Lernzeit; eine Vergleichsgruppe hatte regulären Unterricht.
Der Kompetenzvorsprung entspricht rund drei bis vier Monaten zusätzlichen Lernfortschritts. Er zeigte sich in beiden Klassenstufen und konzentrierte sich auf die strukturbezogenen Bereiche, am stärksten auf „Muster und Strukturen", gefolgt von „Größen und Messen". Eine Begleiterhebung ohne Vergleichsgruppe zeigt ein steigendes mathematisches Selbstkonzept. Ergebnisse und Grenzen sind offen dokumentiert in Die Wirksamkeitsuntersuchung zu MatheZeit.
Datenschutz-Architektur
- Keine Schülerkonten. Kinder arbeiten unter Zugangscodes. E-Mail-Adressen von Kindern gibt es nicht.
- Verarbeitung in Deutschland. Speicherorte und Löschfristen sind dokumentiert.
- Nachvollziehbare Diagnostik. Die Zuordnung von Fehlern zu Mustern arbeitet regelbasiert.
- Auswertung für die Lehrkraft. Die Ergebnisse sind für die unterrichtende Lehrkraft bestimmt.
- Keine Werbung, kein Tracking zu Werbezwecken, keine Weitergabe an Dritte.
Die Prüfunterlagen umfassen Datenschutzinformation nach Artikel 13 DSGVO, Auftragsverarbeitungsvertrag als Muster, technische und organisatorische Maßnahmen sowie das Rollen- und Berechtigungskonzept.
Einordnung nach der KI-Verordnung
MatheZeit ist kein Hochrisiko-System nach Anhang III Nummer 3 der KI-Verordnung. Die Leitlinien der Europäischen Kommission nennen adaptive Lernsysteme, die die Schwierigkeit an die Leistung anpassen, sowie Tutorsysteme, die individuelle Rückmeldung und Lernbegleitung geben, ausdrücklich als nicht hochriskant.
Die Abgrenzung liegt an zwei Stellen, und beide halten wir ein: Eine Einstufung in Kurs- oder Niveaustufen, an der die Schule etwas festmacht, findet nicht statt. Und es entsteht kein Profil einzelner Kinder, das über die laufende Übung hinaus fortgeschrieben wird.
Der Tutor ist nach Artikel 50 als Künstliche Intelligenz gekennzeichnet, in kindgerechter Sprache und zu Beginn jeder Sitzung. Über Unterricht und Förderung entscheidet die Lehrkraft. Näheres in Wie MatheZeit Künstliche Intelligenz einsetzt.
Beschaffungswege
Landeslizenz. Ein Vertrag, eine datenschutzrechtliche Prüfung, ein einheitlicher Stand bei Dokumentation und Support. Ein technischer Rollout an den Schulen entfällt, weil MatheZeit im Browser läuft.
Lernmittelkatalog. Wo Ihr Land einen Katalog führt, stellen wir den Antrag und liefern die Unterlagen, die das Verfahren verlangt.
Rahmenvertrag über Schulträger oder Medienzentren. Möglich für Regionen, in denen die Beschaffung kommunal gebündelt wird.
Der Preis für eine einzelne Schule beträgt 5,90 Euro je Kind und Schuljahr. Für eine regionale oder landesweite Bereitstellung liegt er deutlich darunter, weil Verwaltung, Prüfung und Verbreitung dann beim Land liegen. Wir legen ein Angebot vor.
Unterschiede zwischen den Ländern
Die Auswertungsfunktionen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und unterscheiden sich zwischen den Ländern. Welche Funktionen in Ihrem Land greifen, klären wir vor einer Bereitstellung und halten es im Vertrag fest.
Zum Zulassungsrecht: MatheZeit ergänzt den Unterricht und bildet kein Lehrwerk für ein ganzes Schuljahr ab. In den Ländern, die zwischen Lehrwerken und ergänzenden Medien unterscheiden, fällt es damit unter die ergänzenden Medien, in Nordrhein-Westfalen zusätzlich unter Lernstandsanalysen und Diagnostiktools.
Barrierefreiheit
Wir richten uns nach der Norm EN 301 549 und den Web-Richtlinien WCAG in der Stufe AA und prüfen intern dagegen. Ein Prüfbericht einer unabhängigen Stelle liegt bisher nicht vor. In Vergabeverfahren wird ein solcher Bericht regelmäßig vor der Zuschlagserteilung verlangt.
Pilotierung
Umfang, Laufzeit und Begleitung stimmen wir mit Ihnen ab. Eine unabhängige Evaluation durch Landesinstitute oder Dritte unterstützen wir und stellen die dafür nötigen Daten im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen bereit. Für die Begleitung eines Landesprogramms liefern wir Nutzungs- und Verlaufsdaten in aggregierter Form.