MatheZeit für Schulleitungen

Praxis

MatheZeit an einer Schule einführen: Preise, Finanzierung über das Chancenbudget, Einführungsweg und die Unterlagen für die Datenschutzprüfung.

Für die Einführung von MatheZeit braucht Ihre Schule keine eigene Technik: keine Installation, keine Server, keine zentrale Benutzerverwaltung. Der Einstieg beginnt mit einzelnen Klassen und wächst von dort.

Was es kostet

  • Schullizenz: 5,90 Euro je Kind und Schuljahr, mindestens 490 Euro. Sie gilt für alle Klassen und alle Kinder der Schule.
  • Klassenlizenz: 149 Euro je Klasse und Schuljahr, wenn Sie mit einzelnen Klassen beginnen möchten.
  • Für eine Grundschule mit 180 Kindern sind das rund 1.060 Euro im Schuljahr.

Verträge laufen befristet. Das hält den anzusetzenden Auftragswert klein und erspart Ihnen Schwellen, die bei einer Schullizenz niemand braucht.

Womit Sie das bezahlen

Chancenbudget des Startchancen-Programms. Nimmt Ihre Schule teil, ist das der direkte Weg. Das Orientierungspapier der Bund-Länder-Vereinbarung führt unter den zentralen Maßnahmen ausdrücklich die „Nutzung von Materialien und digitalen Tools zur Unterstützung der individuellen Diagnostik" und „zur Unterstützung der adaptiven Förderung" auf. MatheZeit fällt damit in den gebundenen Teil des Budgets. Zur Größenordnung, Stand 2026: In Nordrhein-Westfalen erhält jede Startchancen-Schule allein im frei verfügbaren Drittel einen Sockel von 5.000 Euro und rund 53 Euro je Kind und Jahr. Die Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Ländern. Das Programm läuft bis zum Schuljahr 2033/34, sechzig Prozent der geförderten Kinder lernen im Primarbereich.

Lernmitteletat. Ein Teil der Länder zählt digitale Lernmittel ausdrücklich dazu, andere beschränken den Etat auf gedruckte oder schulbuchersetzende Medien; dort führt der Weg über den Sachaufwandsträger. Die Beträge je Kind sind klein und gelten für alle Fächer zusammen. Was in Ihrem Land gilt, klären wir mit Ihnen.

Schulträger. Der kommunale Sachaufwand deckt Software, wenn sie im Medienentwicklungsplan steht. Wer dort nicht auftaucht, hat keine Haushaltszeile. Näheres in der Übersicht für Schulträger.

DigitalPakt 2.0. Seit dem 1. September 2026 in Kraft, und Software ist erstmals regulärer Fördergegenstand. Anträge sind aber erst möglich, wenn die Länder ihre Richtlinien erlassen haben.

Vergabe

Ob und in welcher Form Sie ein Verfahren brauchen, richtet sich nach den Wertgrenzen Ihres Landes und Ihres Trägers; verbindlich ist Ihre Vergabestelle. Wir stellen eine Leistungsbeschreibung und ein Angebot bereit, das zu einer Direktbeschaffung wie zu einem förmlichen Verfahren passt.

Ein Einführungsweg, der sich bewährt hat

  1. Unterlagen zuerst. Sie erhalten den Auftragsverarbeitungsvertrag und die Prüfunterlagen, wir zeichnen gegen. Damit steht die Grundlage, bevor die ersten Daten verarbeitet werden.
  2. Anfangen. Zwei bis drei interessierte Lehrkräfte arbeiten mit ihren Klassen.
  3. Entscheiden. Das Kollegium berichtet, Sie entscheiden über die Ausweitung. Welches Gremium den dauerhaften Einsatz beschließt, regelt das Schulrecht Ihres Landes.

Was in der Datenschutzprüfung verlangt wird

Die Schule bleibt datenschutzrechtlich verantwortlich, MatheZeit verarbeitet die Daten in ihrem Auftrag. Wir liefern dafür:

  • Datenschutzinformation nach Artikel 13 DSGVO
  • Auftragsverarbeitungsvertrag als Muster
  • Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Rollen- und Berechtigungskonzept
  • Angaben zu Speicherorten und Löschfristen
  • Ausfüllhilfe für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Musterinformation für Eltern und Kollegium

Zwei Grundentscheidungen verkleinern den Prüfumfang: Die Kinder arbeiten unter Codes, nicht unter Klarnamen, und die Auswertungen sind für die eigene Lehrkraft bestimmt. Werbung, Tracking zu Werbezwecken und Weitergabe an Dritte gibt es nicht. Die Verarbeitung findet in Deutschland statt.

Eltern

Ob und in welcher Form die Eltern zu beteiligen sind, entscheidet Ihre Schule nach dem Schulrecht Ihres Landes und in Abstimmung mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten. Wir liefern die Angaben, die Sie für diese Prüfung brauchen, und eine Musterinformation für die Eltern.

Barrierefreiheit

Wir richten uns nach der Norm EN 301 549 und den Web-Richtlinien WCAG in der Stufe AA und prüfen intern dagegen. Ein Prüfbericht einer unabhängigen Stelle liegt bisher nicht vor. Wenn Ihr Verfahren einen verlangt, sprechen Sie uns bitte früh an.

Was die Untersuchung zeigt

Eine eigenständige, nicht von uns beauftragte wissenschaftliche Untersuchung hat die Wirkung geprüft. Grundschulkinder der Klassen 3 und 4 arbeiteten sechs Wochen mit der Plattform, innerhalb der regulären Mathematikstunden und ohne zusätzliche Lernzeit; eine Vergleichsgruppe hatte regulären Unterricht. Der Kompetenzvorsprung entspricht rund drei bis vier Monaten zusätzlichen Lernfortschritts und zeigte sich in beiden Klassenstufen, am deutlichsten bei „Muster und Strukturen". Ergebnisse und Grenzen stehen in Die Wirksamkeitsuntersuchung zu MatheZeit.

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