Datenschutzkonforme Mathe-Apps für die Grundschule: die Prüfliste für Schulen

Datenschutz

Woran Schulen erkennen, ob eine Mathe-App datenschutzrechtlich einsetzbar ist: Auftragsverarbeitung, Speicherort, Kinderdaten, Löschung, KI.

Kurz gesagt: Eine amtliche Liste „DSGVO-konformer Mathe-Apps“ gibt es nicht. Ob eine App im Unterricht eingesetzt werden darf, prüft die Schule selbst, denn sie ist für die Daten ihrer Kinder verantwortlich. Entscheidend sind fünf Punkte: Der Anbieter schließt mit der Schule einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Daten bleiben in der EU, die Kinder brauchen weder Namen noch E-Mail-Adresse, es gibt keine Werbung und kein Tracking, und Löschfristen sind festgelegt.

Lehrkräfte fragen oft, welche Mathe-Apps „datenschutzkonform“ sind. Die ehrliche Antwort lautet: Das hängt weniger von der App ab als von dem, was der Anbieter der Schule vertraglich zusagt und technisch belegt. Die Angaben im App Store beschreiben die App, sie ersetzen aber keinen Vertrag mit der Schule.

Diese Prüfliste hilft Lehrkräften, Schulleitungen und Datenschutzbeauftragten, eine Mathe-App für die Grundschule in einer Viertelstunde einzuschätzen. Sie gilt für jedes Angebot, auch für unseres.

Wer entscheidet, ob eine App eingesetzt wird?

Verantwortlich für die Daten der Kinder ist die Schule. Den Vertrag mit dem Anbieter schließt deshalb in der Regel die Schulleitung, nicht die einzelne Lehrkraft. Die genauen Regeln stehen im Schulrecht des jeweiligen Landes. Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg haben wir sie auf eigenen Seiten zusammengefasst: Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg.

Ob die Eltern einwilligen müssen, regelt ebenfalls das Land. Geht es um die Verarbeitung, die für den Unterricht nötig ist, stützen sich Schulen meist auf das Schulgesetz. In Nordrhein-Westfalen etwa ist dafür keine Einwilligung der Eltern erforderlich.

Die Prüfliste

Frage an den AnbieterWarum sie wichtig istWo Sie die Antwort finden
Bietet der Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO an?Ohne diesen Vertrag darf die Schule personenbezogene Daten der Kinder nicht an den Anbieter geben.Datenschutzseite des Anbieters, Bestellunterlagen
Wo werden die Daten gespeichert und verarbeitet?Außerhalb der EU gelten zusätzliche Anforderungen. Viele Länder erwarten Server in der EU.Liste der Unterauftragnehmer im AVV
Welche Daten braucht die App von einem Kind?Je weniger, desto besser. Ein Kind braucht zum Üben weder Klarnamen noch E-Mail-Adresse.Datenschutzinformation, Anleitung
Wie melden sich die Kinder an?Zugangscodes ohne Namen sind datensparsamer als Schülerkonten mit Namen.Anleitung, Testzugang
Gibt es Werbung, Tracking oder In-App-Käufe?Im Unterricht sind sie nicht vertretbar.Datenschutzinformation, App-Store-Eintrag
Wann werden die Daten gelöscht?Die Schule muss Löschfristen einhalten und belegen können.AVV, Datenschutzinformation
Sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) beschrieben?Die Schule muss prüfen können, wie die Daten geschützt sind.Anlage zum AVV
Setzt die App KI ein, und wenn ja, welche Daten gehen an den KI-Dienst?Kinderdaten sollten nicht an KI-Dienste außerhalb der EU gehen. Die Kinder sollten erkennen, dass sie mit einer KI sprechen.Datenschutzinformation, Beschreibung der KI
Gibt es Vorlagen für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?Die Schule muss die Verarbeitung in ihr Verzeichnis eintragen. Eine Vorlage spart Arbeit.Unterlagen für Schulen
Was passiert bei Kündigung mit den Daten?Die Schule braucht eine Datenkopie und die Löschung.AVV

Fehlt beim ersten Punkt die Antwort, sind die übrigen zweitrangig. Ein Anbieter, der keinen AVV anbietet, ist für den Einsatz mit Kinderdaten nicht geeignet.

Typische Lücken

Der App-Store-Eintrag als Beleg. Die Datenschutzangaben im App Store sagen, welche Daten eine App sammelt. Sie sagen nichts darüber, ob der Anbieter als Auftragsverarbeiter der Schule handelt.

„Kostenlos“ ohne Vertrag. Kostenlose Apps finanzieren sich manchmal über Daten oder Werbung. Fragen Sie nach, wie das Angebot finanziert ist und ob es einen AVV gibt.

Konten mit Klarnamen. Viele Programme legen Schülerkonten mit Vor- und Nachnamen an. Für das Üben im Unterricht ist das nicht nötig.

KI ohne Angaben. Wenn eine App einen KI-Assistenten hat, sollte der Anbieter offenlegen, welches Modell wo läuft und welche Daten es erhält.

Wie MatheZeit die Prüfliste erfüllt

Wir sind Anbieter einer Mathe-Plattform und haben ein Interesse an dieser Frage. Deshalb stehen hier unsere Antworten, jeweils mit der Stelle, an der Sie sie nachprüfen können.

FrageMatheZeit
AVV nach Art. 28 DSGVOJa. Die Schule schließt die Datenschutzvereinbarung online ab, ohne Papier.
SpeicherortPersonenbezogene Daten der Kinder speichern und verarbeiten wir ausschließlich in Deutschland.
Daten eines KindesEin eigener achtstelliger Zugangscode. Namen sind nicht nötig, E-Mail-Adressen von Kindern gibt es nicht.
Werbung, Tracking, KäufeKeine Werbung, keine Weitergabe an Dritte, keine In-App-Käufe.
LöschungBis zur Löschung durch die Lehrkraft, längstens 18 Monate nach der letzten Nutzung.
TOMIm Unterlagenpaket für Schulen.
KIDer Lernassistent erhält nur Aufgabe und Antwort, ohne Code, und verarbeitet sie in Rechenzentren der EU. Er ist für die Kinder als KI gekennzeichnet. Kinder schreiben keinen freien Text.
Verzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenVorlage nach dem Abschluss in der Vertragsakte.

Alle Unterlagen finden Sie unter Datenschutz für Schulen. Den Vertragstext können Sie vor dem Abschluss unter Vertrag prüfen lesen.

Häufige Fragen

Darf ich als Lehrkraft eine Mathe-App ohne die Schulleitung einsetzen?

Solange keine personenbezogenen Daten der Kinder verarbeitet werden, ist das unkritisch. Sobald Ergebnisse einzelner Kinder gespeichert werden, braucht es den Vertrag der Schule. Bei MatheZeit üben die Kinder bis dahin, gespeichert wird erst nach dem Abschluss der Datenschutzvereinbarung.

Reicht eine Einwilligung der Eltern statt eines AVV?

Nein. Die Einwilligung der Eltern und der Vertrag mit dem Anbieter regeln verschiedene Dinge. Die Schule braucht den AVV in jedem Fall, wenn ein Anbieter Daten in ihrem Auftrag verarbeitet.

Gibt es eine offizielle Liste geprüfter Apps?

Einige Länder und Medienzentren veröffentlichen Listen mit Apps für den Unterricht. Eine bundesweite Liste datenschutzrechtlich geprüfter Mathe-Apps gibt es nicht. Die Prüfung bleibt Aufgabe der Schule.

Muss die Datenschutzbeauftragte der Schule die App prüfen?

Es ist sinnvoll, sie oder ihn einzubeziehen. Mit der Prüfliste und den Unterlagen des Anbieters geht das schnell.

Noch eine Frage offen?

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