Startchancen-Programm: Mathe-Software aus dem Chancenbudget kaufen
Was Startchancen-Schulen aus dem Chancenbudget für Mathe-Software ausgeben dürfen und wie Förderfähigkeit und Zielvereinbarung zusammenhängen.
Kurz gesagt: Startchancen-Schulen dürfen Mathe-Software aus dem Chancenbudget (Säule II) bezahlen, wenn sie zu den Zielen passt, die die Schule mit ihrem Land vereinbart hat. Das Orientierungspapier der Bund-Länder-Vereinbarung nennt ausdrücklich digitale Tools zur individuellen Diagnostik und zur adaptiven Förderung. Zwei Drittel jedes Chancenbudgets sind für Maßnahmen aus den Bereichen dieses Orientierungspapiers vorgesehen. Wer den Kauf freigibt, wie vergeben wird und ob Landesangebote Vorrang haben, regelt jedes Land selbst. An Startchancen-Schulen kann das Chancenbudget auch die Lizenz für MatheZeit tragen, wenn die Maßnahme im Schulvertrag vorgesehen ist.
Viele Schulleitungen an Startchancen-Schulen haben Geld im Chancenbudget, wissen aber nicht sicher, ob eine Lizenz für Mathe-Software dazugehört. Dieser Artikel erklärt die Regeln des Programms, zeigt den Zusammenhang mit der Zielvereinbarung und nennt die Unterschiede in vier Ländern. Er richtet sich an Schulleitungen und Schulträger. Stand: November 2026.
Was das Programm für das Chancenbudget vorgibt
Das Startchancen-Programm hat ein klares Ziel. Bis zum Ende der Laufzeit soll an den Startchancen-Schulen die Zahl der Kinder halbiert werden, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen. Der Schwerpunkt liegt auf den Basiskompetenzen (Bund-Länder-Vereinbarung).
Für das Chancenbudget gelten drei Regeln aus der Bund-Länder-Vereinbarung:
- Vereinbarung mit dem Land. Die zuständigen Stellen des Landes konkretisieren die Ziele mit jeder Startchancen-Schule und schließen darüber eine eigene Vereinbarung. Sie setzt den Rahmen dafür, wofür das Geld ausgegeben wird.
- Zwei Drittel für die Maßnahmen aus Anlage 3. Zwei Drittel des Chancenbudgets sollen für die Maßnahmen im Orientierungspapier verwendet werden, ein Drittel steht der Schule für weitere Maßnahmen im Sinne des Programms frei zur Verfügung.
- Diagnostik und Förderung verbinden. Das Orientierungspapier zum Chancenbudget nennt im Bereich der individuellen Förderung wörtlich die „Nutzung von Materialien und digitalen Tools zur Unterstützung der individuellen Diagnostik und Erhebung des individuellen Lernstandverlaufs“ und die „Nutzung von Materialien und digitalen Tools zur Unterstützung der adaptiven Förderung“.
Mathe-Software ist damit grundsätzlich förderfähig. Entscheidend ist, dass die Schule den Kauf an ein Ziel in ihrer Vereinbarung bindet, etwa an die Basiskompetenzen in Mathematik. Das Orientierungspapier nennt im selben Abschnitt auch Programme ohne Software, für Mathematik etwa QuaMath. Software ist also ein Weg unter mehreren.
So prüfen Sie, ob eine Mathe-Software passt
| Prüffrage | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Passt die Software zu einem Ziel der Vereinbarung? | Bezug auf die Basiskompetenzen Mathematik herstellen, mit einem Satz zum erwarteten Nutzen. |
| Verbindet sie Diagnostik und Förderung? | Das Orientierungspapier nennt beides. Eine reine Übungssammlung ohne Auswertung lässt sich schwerer begründen. |
| Stellt das Land schon ein vergleichbares Angebot bereit? | Manche Länder erwarten, dass Schulen zuerst Landesangebote nutzen. |
| Passt die Laufzeit zum Haushalt? | Je nach Land wird nach Schuljahr oder Haushaltsjahr abgerechnet. Lizenzen ohne automatische Verlängerung sind einfacher. |
| Ist der Datenschutz geregelt? | Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO und ein Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gehören dazu. |
| Welche Vergaberegel gilt? | Wertgrenzen für Direktaufträge und Zahl der Vergleichsangebote unterscheiden sich je Land. |
Wie Sie das Vorhaben schriftlich begründen, zeigt der Artikel darüber, was in einen Antrag für Mathe-Software hineingehört. Wie eine tägliche Übungszeit für die Basiskompetenzen aussehen kann, beschreibt der Artikel darüber, wie Sie eine kurze tägliche Übungszeit planen.
Was in vier Ländern gilt
| Land | Was die Quelle sagt |
|---|---|
| Bayern | Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen sind bis einschließlich 100.000 € ohne Umsatzsteuer zulässig, mit Markterkundung, etwa einer formlosen Anfrage bei mehreren Anbietern (VVöA Nr. 1.2). |
| Nordrhein-Westfalen | „Es wird erwartet, dass sich die Startchancen-Schulen aus den landesseitig bereit gestellten Angeboten bedienen.“ Wer ausschließlich gleichwertige andere Angebote nutzen will, stimmt das mit der schulfachlichen Aufsicht ab (Schulministerium NRW). |
| Niedersachsen | Jede Schule erhält einen Sockel von 40.000 € im Jahr und einen Betrag je Kind. Maßnahmen plant die Schule in der Fachanwendung NEO, die schulfachliche Dezernentin oder der Dezernent gibt sie frei. Ziele und Maßnahmen zu den Basiskompetenzen Mathematik müssen während der Laufzeit bearbeitet werden (Handreichung Chancenbudget). |
| Brandenburg | Für externe Leistungen über 1.000 € netto sind mehrere Anbieter zur Angebotsabgabe aufzufordern, das Schulamt prüft die Unterlagen formal (MBJS, Vergabe). |
Quellen: wie in der Tabelle verlinkt, Stand November 2026. Verbindlich sind die Vorgaben Ihres Landes und die Auskunft Ihrer Schulaufsicht.
Andere Wege, Software zu bezahlen, etwa über den Schulträger oder den Digitalpakt, beschreiben der Artikel Wer Lernsoftware an der Grundschule bezahlt und der Artikel darüber, was Schulen aus dem Digitalpakt bezahlen dürfen.
Wie MatheZeit zum Chancenbudget passt
MatheZeit ist eine Lernplattform für den Mathematikunterricht der Grundschule. An Startchancen-Schulen kann das Chancenbudget die Lizenz tragen, wenn die Maßnahme im Schulvertrag vorgesehen ist. Die Regeln dazu unterscheiden sich zwischen den Ländern. Ob ein Weg für Ihre Schule gilt, klären Sie mit Schulaufsicht oder Schulträger.
Diagnostik im Unterricht. MatheZeit bietet lernbegleitende Diagnose. Während die Kinder üben, wertet MatheZeit jede Eingabe regelbasiert aus und ordnet falsche Antworten nach festen Regeln bekannten Fehlermustern zu. Unter „Ergebnisse“ sieht die Lehrkraft, wo die Klasse in den fünf Leitideen steht und wie jede MatheZeit gelaufen ist. Zusätzliche Testzeit braucht es dafür nicht.
Adaptive Förderung. Die Schwierigkeit passt sich dem bisherigen Bearbeitungsverlauf jedes Kindes an, auch wenn die ganze Klasse dieselbe MatheZeit bearbeitet. Das Basiscamp baut Rechenfertigkeiten Schritt für Schritt auf, von Zahlvorstellung und Stellenwert bis zu den schriftlichen Verfahren.
Fehlvorstellungen der Klasse. Einmal in der Woche prüft MatheZeit, ob sich in der Klasse eine Fehlvorstellung zeigt, etwa beim Stellenwert. Die Förderkarte erklärt den Denkfehler und schlägt unter „Passende Inhalte für die Tafel“ MatheZeiten und Knobelbox-Aufgaben vor. Was auf die Tafel kommt, entscheidet die Lehrkraft.
Ein Beispiel. Eine Startchancen-Grundschule hat in ihrer Vereinbarung das Ziel, die Basiskompetenzen Mathematik in Klasse 3 zu stärken. Zwei Lehrkräfte legen in der Übungszeit Basiscamp-Übungen zum Stellenwert auf die Tafel ihrer Klassen. Nach einigen Wochen zeigt die Startseite einen Hinweis auf eine Fehlvorstellung der Klasse beim Stellenwert. Eine der beiden Lehrkräfte öffnet die Förderkarte, bespricht das Beispiel mit der Klasse und legt die vorgeschlagenen Inhalte auf die Tafel. Im Kollegium berichten beide, und die Schule entscheidet über die Schullizenz.
Unterlagen und Preis. Mit dem Angebot erhält die Schule die Datenschutzunterlagen und eine Formulierungshilfe für Antrag und Zielvereinbarung. Auf Anfrage gibt es ein Angebot mit festem Betrag für die Kinderzahl und einer Leistungsbeschreibung, das zu einer Direktbeschaffung wie zu einem förmlichen Verfahren passt. Die Klassenlizenz kostet 179 € je Klasse und Schuljahr, die Schullizenz 7,00 € je Kind und Schuljahr, jeweils inklusive Umsatzsteuer und ohne Mindestbetrag. Für Lehrkräfte ist MatheZeit kostenlos. Grundschulen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg können MatheZeit vorher kostenlos mit den Kindern erproben.
Wie das Chancenbudget in Ihrem Land geregelt ist, steht auf der Seite MatheZeit für Startchancen-Schulen. Preise und Rechenbeispiele finden Sie unter Preise und Finanzierung, ein Angebot erhalten Sie über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Dürfen Startchancen-Schulen Lizenzen für Lernsoftware aus dem Chancenbudget bezahlen?
Ja, grundsätzlich. Das Orientierungspapier nennt digitale Tools zur individuellen Diagnostik und zur adaptiven Förderung als Maßnahme. Die Software muss zu einem Ziel in der Vereinbarung der Schule passen, und das Verfahren für Freigabe und Vergabe regelt jedes Land.
Zählt Mathe-Software zu den zwei Dritteln oder zum freien Drittel?
Software zur Diagnostik oder adaptiven Förderung entspricht den Maßnahmen im Orientierungspapier und kann deshalb zu den zwei Dritteln zählen. Wie Ihr Land die Zuordnung handhabt, etwa über Kategorien in einer Fachanwendung, klären Sie mit der Schulaufsicht.
Wie passt MatheZeit zu Zielen bei den Basiskompetenzen Mathematik?
MatheZeit verbindet lernbegleitende Diagnose und adaptive Förderung im Unterricht, die beiden Maßnahmen, die das Orientierungspapier für digitale Tools nennt. Das Basiscamp baut Rechenfertigkeiten von Zahlvorstellung und Stellenwert bis zu den schriftlichen Verfahren auf, und die Förderkarte zeigt, wo die Klasse gezielt Unterstützung braucht.






